Magellan – Insolvenzverwalter lässt über den Verkauf der Container abstimmen
30.06.2017
Die Gläubiger und Investoren der insolventen Magellan Maritime Services GmbH haben mal wieder Post vom Insolvenzverwalter Peter-A. Borchardt erhalten. Darin informiert er über die Bereitschaft der Buss Global-Gruppe, die Container für 160 Mio. Euro zu kaufen und fordert die Gläubiger zur Abstimmung auf. Voraussetzung ist, dass die überwiegende Mehrheit der Gläubiger dem Verkauf zustimmt, den Insolvenzverwalter und Gläubigerausschuss empfehlen. Kommt es nicht zum Verkauf an die Buss Global-Gruppe, wird die Gesellschaft mit dem Containergeschäft über die nächsten Jahre abgewickelt.
Schneller Verkauf vs. Langjährige Abwicklung
In der neuen Mitteilung werden Verkauf und Abwicklungsszenario gegenübergestellt. Für den Verkauf sollen die zeitnahe und sichere Realisierung einer höheren Zahlung an die Gläubiger sprechen sowie die Aussicht auf eine zusätzliche Kaufpreiszahlung bei positiver Entwicklung. Dagegen wird die weitere Abwicklung als sehr langwieriges und risikobehaftetes Szenario dargestellt. Für den schnellen Verkauf der Container an einen größeren Investor mag sicher einiges sprechen, da langjährige Insolvenzverfahren die Situation der Gläubiger nicht zwingend verbessern. Allerdings fallen die Eile und die begrenzten Informationen, die die Abstimmung begleiten auf.
Wirtschaftliche Folgen des Verkaufs
Der Insolvenzverwalter folgt inzwischen den rechtlichen Bewertungen des Gutachtens von Prof. Thole. Danach seien die Investoren zwar Eigentümer der Container geworden. Da sie nach dem Vertrag mit der Magellan aber im Falle der Kündigung keinen Anspruch auf Herausgabe der konkreten Container haben, sondern „nur“ auf Container der gleichen Art und Güte, die nicht älter als 7 Jahre sind, sollen sie auch nur Anspruch auf den Wert entsprechender Container haben. Damit werden alle Container unabhängig von ihrer tatsächlichen Gebrauchsdauer gleich bewertet, nämlich 40 ft-Container mit 1.096,91 € und 20 ft-Container mit 655,66 €, wobei vom sehr niedrigen Wert im 3. Quartal 2016, dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, ausgegangen wird. Soweit der Kaufpreis darüber hinausgeht, will der Insolvenzverwalter die Erlöse zur Insolvenzmasse nehmen, aus der die Investoren bzw. Gläubiger dann zum Abschluss der Insolvenz quotal befriedigt werden.
Es ist davon auszugehen, dass vom tatsächlich entstandenen Schaden je nach Zeitpunkt der Beteiligung etwa 40 bis 60 % auf diesem Wege kompensiert werden können. Ein erheblicher Schaden wird verbleiben. Für diesen sollten betroffene Investoren klären lassen, ob Vermittler und Verantwortliche des Modells auf Schadensersatz haften.