Unternehmen
Geschädigte Unternehmen
Bank und Kapitalmarktrecht für Unternehmen
Ihr Unternehmen hat Probleme mit den Banken oder mit Kapitalanlagen? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite. Unternehmenskredite, ungerechtfertigte Gebühren der Banken, Probleme mit der betrieblichen Altersvorsorge (Rückabwicklung von Versicherungen) – wir beraten und vertreten Sie gerne. Ihr Unternehmen fordert Schadensersatz oder sieht sich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt? Die Verfolgung von Schadensersatzansprüche (Geld- oder Sachschäden) betreiben wir seit nunmehr knapp 20 Jahren sehr erfolgreich. Lassen Sie sich helfen.
Unternehmenskredite
Als Kunden von Banken und Kreditinstituten genießen Unternehmen zwar grundsätzlich nicht den gleichen hohen Schutz, wie Verbraucher. Allerdings müssen Banken ihre Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie gegenüber Unternehmen verwenden, ebenfalls in Vereinbarung mit den Regelungen des BGB gestalten. Insbesondere können sie sich nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen über Klauseln in den AGB Gebühren für die Bearbeitung eines Darlehens ausbedingen. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass Unternehmen genauso vor unberechtigten Kosten zu schützen sind, wie Verbraucher.
Schadenersatz
Widerspruch von Versicherungsverträgen
Pensionszusagen gegenüber Geschäftsführern und Gesellschaftern werden häufig über Versicherungsverträge rückgedeckt. Auch Unternehmen können bei derartigen Rückdeckungsversicherungen gemäß § 5 a VVG a.F. auch heute noch einen Widerspruch erklären. Voraussetzung ist, dass die Versicherung über das Widerspruchsrecht nicht oder nicht ausreichend informiert hat. Betroffen sind Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 im Rahmen des sogenannten Policenmodells abgeschlossen wurden. Das betrifft Fälle, bei denen die Versicherung auf den Versicherungsantrag hin dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und die maßgeblichen Bedingungen zugeschickt hat.
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