Dieselskandal – Mit dem Widerruf aus der Unsicherheit
26.02.2018
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will morgen über Fahrverbote von Dieselautos entscheiden. Bereits in der letzten Woche wurde dazu verhandelt.
Unabhängig davon, ob die obersten Verwaltungsrichter nun zu dem Ergebnis kommen, dass die Städte selbst Fahrverbote erlassen können oder dass es dafür einer bundesrechtlichen Grundlage bedarf, für Besitzer von Dieselautos bleibt eine große Unsicherheit. Hinzu kommt das kaum zu kalkulierende Risiko eines erheblichen Wertverfalls der Fahrzeuge.
Zahlreiche Autobesitzer, die vom Dieselskandal betroffen sind, verfolgen inzwischen umfassende Schadensersatzansprüche gegen VW und weitere Hersteller wegen der Schummel-Software.
Autokäufer, die ihr Fahrzeug finanziert haben, haben die Chance, durch einen Widerruf die Folgen des Dieselskandals weitgehend zu beseitigen. Die Finanzierungen erfolgten regelmäßig durch die hauseigenen Banken der Autohersteller, etwa
- die Volkswagen Financial Services
- die BMW Bank
- die Mercedes-Benz Bank oder
- eine der zahlreichen weiteren Banken, die sich auf die Finanzierung von Autos spezialisiert haben.
In den Verträgen wurden regelmäßig gravierende Fehler gemacht, so dass die 14-tägige Widerrufsfrist in vielen Fällen noch nicht zu laufen begonnen hat. Der Widerruf führt dann dazu, dass die Anzahlung und die Raten zurückgefordert werden können, regelmäßig abzüglich des Zinsanteils. Zum Teil ist auch noch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Abzug zu bringen. Im Gegenzug gibt der Käufer das Fahrzeug zurück.
Zu den rechtlichen Einzelheiten verweisen wir auf unsere Darstellung auf unserer Seite zum Darlehenswiderruf.