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Fremdwährungsdarlehen

Es handelt sich um einen Darlehensvertrag, bei dem der Darlehensnehmer den Kredit nicht in Euro sondern in einer anderen Währung aufnimmt. Im Darlehensvertrag ist dann geregelt, dass der Darlehensbetrag in der Fremdwährung (regelmäßig handelt es sich um Schweizer Franken) valutiert wird. Außerdem sind die Zinsen und die Tilgungszahlungen ebenfalls in der Fremdwährung zu zahlen.

Diese Finanzierungsform wurde gerne bei der Finanzierung von Kapitalanlagen (FondsbeteiligungenVersicherungenImmobilien) angeboten. Denn die Zinssätze waren über lange Zeit zum Beispiel bei Darlehen in Schweizer Franken deutlich niedriger als bei Euro-Darlehen.

Für den Kreditnehmer können Fremdwährungsdarlehen mit hohen Risiken verbunden sein. Denn wenn er seine finanziellen Mittel, wie sein Einkommen oder sonstige Erträge, in Euro erhält und die Fremdwährung erheblich aufgewertet wird, erhöhen sich für ihn die Aufwendungen für Zins und Tilgung ebenfalls. Dies ist so beim Schweizer Franken geschehen. Wer Anfang 2008 ein Darlehen in Höhe von 500.000,– CHF aufgenommen hat, etwa zur Finanzierung einer Immobilie, erhielt seinerzeit einen Betrag in Höhe von ca. 310.000,– €. Heute muss der Kreditnehmer zur Tilgung einen Betrag in Höhe von über 430.000,– € aufwenden.

Banken sind natürlich auch verpflichtet, auf die mit derartigen Finanzierungen verbundenen Risiken hinzuweisen. Nach einer jüngeren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können Klauseln über die Zahlung in der Fremdwährung auch rechtsmissbräuchlich sein. Zur EuGH-Entscheidung hier ….

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