Vorsorge
Vorsorge
Selbstbestimmung bewahren für Sie und Ihre Familie
Unfälle, Krankheiten oder das Alter können uns unerwartet handlungsunfähig machen. Doch wer trifft dann wichtige Entscheidungen für Sie? Mit den richtigen Vorsorgemaßnahmen schützen Sie Ihre Selbstbestimmung und entlasten Ihre Angehörigen. Wir als Ihre Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, umfassende und rechtssichere Regelungen zu treffen.
Warum Vorsorge jetzt wichtiger ist denn je
Nicht nur in Zeiten von Krisen (wie der Corona-Pandemie) kann es jeden jederzeit treffen: Durch einen Unfall oder durch eine Krankheit sowie im hohen Alter wird man (plötzlich) handlungsunfähig. Wer keine Vorsorge für solche Fälle getroffen hat, dem kann es durchaus passieren, dass auf einmal eine völlig fremde Person (ein vom Gericht bestellter Betreuer) die wichtigen Entscheidungen trifft.

Umfassende Beratung
Kontaktieren Sie die Schädler Rechtsanwaltskanzlei noch heute, um eine umfassende Beratung zu Ihrer individuellen Vorsorge zu erhalten.
Die Säulen Ihrer Vorsorge
Vorsorgevollmacht
Ein Irrglaube ist es, dass in solchen Fällen automatisch die nahen Angehörigen handeln und entscheiden können. Nur eine Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson die Möglichkeit, stellvertretend für den Vollmachtgeber zu entscheiden und zu handeln. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Betreuung verhindern. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie nicht nur die Gesundheitssorge klären, sondern beispielsweise auch zu Fragen des Aufenthaltes, zur Vertretung bei Geschäften aller Art, zur Regelung der Post, zur Verwaltung des Vermögens etc. verbindlich festlegen, wer für Sie entscheidet und handelt. Anders als bei der Betreuung erfolgt aber keinerlei Kontrolle des Bevollmächtigten.
Wie bei allen Verfügungen gilt es, auch die Vorsorgevollmacht von Zeit zu Zeit auf Aktualität und Inhalt zu prüfen. Auch hierbei können wir Sie als Anwälte unterstützen.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie für den Fall, dass Sie durch schwere Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, welche Behandlungen für Sie durchgeführt werden sollen und auf welche Sie verzichten wollen. Die Ärzte sind ohne eine solche Verfügung aber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, den Zustand zu verbessern oder zumindest aufrechtzuerhalten. Viele Menschen wollen aber beispielsweise in Fällen einer dauerhaften und nicht mehr reversiblen Schädigung des Gehirns jegliche rein lebenserhaltenen Maßnahmen (Zwangsernährung, Wiederbelebung) vermeiden.
Auch hier gilt es, idealerweise einmal im Jahr, die Verfügungen auf Aktualität und Inhalt zu prüfen.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung können Sie selbst festlegen, wer für Sie im Fall der Fälle die Betreuung übernimmt. Sie vermeiden damit die Bestellung eines für Sie völlig fremden Betreuers durch das Gericht.
Wichtig: Klären Sie mit der von Ihnen ausgewählten Person vorab ab, ob diese auch bereit ist, die Betreuung gegebenenfalls zu übernehmen.
Ihre individuelle Vorsorge
Die Erstellung rechtssicherer Vorsorgedokumente erfordert juristische Expertise und eine sorgfältige Abwägung Ihrer persönlichen Wünsche. Wir helfen Ihnen, die passende Vorsorge zu gestalten, die wirklich zu Ihnen passt und im Ernstfall Bestand hat.
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Wir finden für jedes rechtliche Problem eine Lösung. Vereinbaren Sie einen Termin – wir freuen uns, von Ihnen zu hören.