Erbfall

Aufgaben & entscheidungen

Der Erbfall

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, stehen die Hinterbliebenen vor einer Vielzahl von Aufgaben und Entscheidungen. In dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, die ersten Schritte mit Bedacht zu setzen. Rechtsanwalt Urban Schädler bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung im Erbfall. Von der ersten Totenfürsorge über die Sicherung des Vermögens bis hin zur Klärung von Vertragsfragen und steuerlichen Angelegenheiten stehen wir Ihnen zur Seite. Wir begleiten Sie durch den Prozess und sorgen dafür, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt bleiben.

Was ist jetzt zu tun?

Wenn der Erbfall eintritt, streben die Betroffenen in der Regel danach, den Nachlass des Verstorbenen ordnungsgemäß zu verwalten und zu regeln. Dazu gehört oft die Sicherung und Verteilung des Vermögens gemäß den Wünschen des Verstorbenen oder entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Dies dient nicht nur der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, sondern auch dem Erhalt des Familienfriedens und der Förderung eines respektvollen Umgangs miteinander in der Familie.

Schritte im Erbfall in den ersten Tagen

Das Problem: Ungesicherte Unterlagen und Werte

Nach dem Tod des Erblassers müssen die Vermögenswerte und wichtigen Dokumente des Verstorbenen gesichert und verwaltet werden. Ohne eine angemessene Sicherung besteht das Risiko von Schäden oder dem Verlust wichtiger Unterlagen. Dies kann zu rechtlichen Komplikationen führen und die Abwicklung des Nachlasses erschweren.

Die Lösung

Zur Vermeidung von späteren Schäden ist es wichtig, die Wohnung des Verstorbenen vor Schäden und Zugriffen Dritter zu sichern. Gleiches gilt für das Vermögen im Übrigen und wichtige Dokumente, wie Bargeld, Wertgegenstände, Kunst, Verträge, Bankunterlagen etc. Werden jetzt von Dritten wertvolle Sachen oder auch nur Kontoauszüge entfernt, so ist das Wiederauffinden oder die Recherche nach unbekannten Konten meist schwierig oder unmöglich. Jedenfalls spart man sich mit einer schnellen Sicherung später viel Aufwand und auch Geld.

Dabei sollte auch gleich nachgesehen werden, ob ein Testament zu finden ist, welches dann zwingend an das Nachlassgericht (örtliches Amtsgericht) abzugeben ist. Findet ein Angehöriger nach dem Tode des Erblassers in dessen Unterlagen ein Testament auf, ist er verpflichtet, dieses unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern. Wer das Testament vernichtet oder unterschlägt, begeht eine strafbare Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB). Beim Nachlassgericht kommt es dann zur sog. Testamentseröffnung, also zur Verkündung des Inhalts. Das Gericht informiert alle am Nachlass beteiligten Personen von Amts wegen.

Ihre Möglichkeiten:

Das Problem: Uneinigkeit über Erbverteilung

Nach dem Eintritt des Erbfalls können Uneinigkeiten unter den Erben über die gerechte Verteilung des Erbes entstehen. Unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie der Nachlass aufgeteilt werden sollte, können zu Spannungen und Konflikten führen. Ohne eine klare Regelung oder einen fairen Prozess kann dies zu Streitigkeiten und langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen, die den Familienfrieden gefährden können.

Die Lösung

Als Anwalt für Erbrecht unterstütze ich meine Mandanten dabei, eine gerechte Verteilung des Erbes sicherzustellen. Zunächst analysiere ich die individuelle Situation und die rechtlichen Rahmenbedingungen, um die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Ich berate meine Mandanten umfassend über ihre Rechte und Pflichten und erläutere die verschiedenen Optionen zur Verteilung des Nachlasses. Durch meine juristische Expertise und Erfahrung im Erbrecht kann ich dabei helfen, Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden oder zu lösen. Ich setze mich für eine faire und transparente Lösung ein, die den Wünschen des Verstorbenen und den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Gegebenenfalls vertrete ich meine Mandanten auch vor Gericht, um ihre Rechte durchzusetzen und eine gerechte Verteilung des Erbes zu gewährleisten. Letztendlich strebe ich als Anwalt für Erbrecht an, den Familienfrieden zu erhalten und eine langfristige Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird.

Ihre Möglichkeiten:

Das Problem: Steuerlast geht auf die Erben über

Nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Steuerlasten gehen auf die Erben über. Hierbei ist insbesondere die Erbschaftssteuer zu beachten, die von den Erben zu entrichten ist, wenn die Freibeträge überschritten werden. Die Komplexität der Steuergesetze und die individuelle Situation der Erben können zu Unsicherheiten und rechtlichen Problemen führen.

Die Lösung

Als Anwalt für Erbrecht kläre ich meine Mandanten über ihre steuerlichen Pflichten auf und unterstütze sie bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichtungen. Ich erläutere die geltenden Freibeträge und berate sie dabei, wie sie die Erbschaftssteuer minimieren können. Zudem helfe ich bei der rechtzeitigen Anzeige des Erbfalls gegenüber dem Erbschaftssteuerfinanzamt und sorge dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen und Formulare ordnungsgemäß eingereicht werden. Durch meine fachkundige Beratung trage ich dazu bei, dass meine Mandanten die steuerlichen Aspekte des Erbfalls richtig verstehen und ihre Verpflichtungen korrekt erfüllen können.

Ihre Möglichkeiten:

Das Problem: Haftung mit dem eigenen Vermögen

Nach dem Tod des Erblassers können Ansprüche Dritter gegenüber dem Verstorbenen bestehen, für die die Erben mit ihrem eigenen Vermögen haften. Diese Ansprüche können sich aus offenen Vertragsverhältnissen und finanziellen Verpflichtungen ergeben, die der Verstorbene zu Lebzeiten eingegangen ist. Es ist wichtig, diese Verträge und finanziellen Verpflichtungen zu identifizieren und zu klären, um rechtliche Konflikte und finanzielle Risiken für die Erben zu vermeiden.

Die Lösung

Als Anwalt für Erbrecht unterstütze ich meine Mandanten bei der Klärung und Regelung offener Vertragsverhältnisse und finanzieller Verpflichtungen des Verstorbenen. Ich überprüfe gemeinsam mit den Erben die bestehenden Verträge und analysiere die finanziellen Verpflichtungen des Erblassers. Dabei identifiziere ich mögliche Risiken und rechtliche Konflikte und erarbeite Lösungen zur Minimierung dieser Risiken. Ich vertrete die Interessen meiner Mandanten gegenüber Dritten und setze mich dafür ein, dass offene Vertragsverhältnisse ordnungsgemäß abgewickelt und finanzielle Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt werden. Durch meine fachkundige Beratung trage ich dazu bei, dass die Erben rechtlich abgesichert sind und finanzielle Risiken minimiert werden.

Ihre Möglichkeiten:

Das Problem: Unklarheiten führen zu Streit

Erbauseinandersetzungen können schnell zu Konflikten und Streitigkeiten zwischen den Erben führen. Unterschiedliche Erwartungen, persönliche Spannungen und unklare Regelungen im Testament können zu Missverständnissen und Streitigkeiten führen, die nicht nur den Familienfrieden stören, sondern auch langwierige und kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen können.

Die Lösung

Durch klare Kommunikation und Transparenz unter den Erben werden Missverständnisse frühzeitig ausgeräumt. Mediation und Schlichtungsverfahren fördern einvernehmliche Lösungen, die den Wünschen des Verstorbenen und den Interessen aller Erben gerecht werden. Eine rechtlich einwandfreie und faire Aufteilung des Nachlasses wird sichergestellt, um Streitigkeiten zu minimieren. So trägt die rechtliche Unterstützung dazu bei, den Familienfrieden zu wahren und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Ihre Möglichkeiten:

Welche Fallstricke gibt es?

Wenn der Erbfall eintritt gibt es spezifische Fallstricke, die beachtet werden müssen, um unerwartete finanzielle und rechtliche Belastungen zu vermeiden:

 

Das Problem: Firsten sind einzuhalten

Die Einhaltung von Fristen ist im Erbfall von entscheidender Bedeutung, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Eine der wichtigsten Fristen betrifft die Ausschlagung der Erbschaft, die innerhalb von sechs Wochen erfolgen muss, nachdem der Erbe von seiner Berufung erfahren hat. Wenn kein Testament vorhanden ist, beginnt diese Frist mit der Kenntnis des Todesfalls. Ist ein Testament vorhanden, beginnt die Frist mit der Kenntnis des Todesfalls und des Testamentsinhalts. Weitere wichtige Fristen betreffen die Meldung des Erbfalls beim Erbschaftssteuerfinanzamt innerhalb von drei Monaten und die rechtzeitige Prüfung und Kündigung von Verträgen. Das Versäumnis dieser Fristen kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen, einschließlich der automatischen Annahme der Erbschaft und der damit verbundenen Haftung für Schulden des Verstorbenen.

Die Lösung

Als Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht kann ich die Rechtssicherheit Ihres Vermächtnisanspruchs gewährleisten. Ich überprüfe das Testament auf rechtliche Klarheit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben. Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Anspruch beim Nachlassgericht anzumelden und vertrete Ihre Interessen gegenüber anderen Erben, falls notwendig. Durch eine genaue rechtliche Prüfung und proaktive Vertretung kann ich helfen, Ihren Anspruch effektiv zu sichern und das Vermächtnis im Sinne des Erblassers zu realisieren.

Ihre Möglichkeiten:

Das Problem: Verträge alle kündigen oder nicht prüfen

Nach dem Tod eines Angehörigen ist es oft schwierig, den Überblick über die auf den Verstorbenen laufenden Verträge zu behalten. Werden diese Verträge nicht überprüft, können unnötige Kosten entstehen, da unnötige Verträge weiterhin laufen. Gleichzeitig könnten wichtige Verträge, wie die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung, vorschnell gekündigt werden, wodurch die Erben schutzlos bleiben. Insbesondere bei Wohnraummietverträgen gibt es kurze Kündigungsfristen von nur einem Monat (§ 580 BGB), die beachtet werden müssen. Ein unkoordiniertes Vorgehen kann zu finanziellen Verlusten und rechtlichen Problemen führen.

Die Lösung

Um die finanziellen und rechtlichen Probleme durch nicht überprüfte Verträge zu vermeiden, sollten alle auf den Verstorbenen laufenden Verträge systematisch erfasst und einzeln geprüft werden. Unnötige Verträge müssen identifiziert und gegebenenfalls nach Absprache mit den anderen Erben gekündigt werden. Es ist wichtig, dabei die Kündigungsfristen, insbesondere bei Wohnraummietverträgen, zu beachten und rechtzeitig zu handeln.

Wichtige Verträge, die den Schutz der Erben gewährleisten, wie Hausrat-, Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherungen, sollten weiterlaufen, um Risiken zu vermeiden. Ein koordiniertes Vorgehen, bei dem die Erben zusammenarbeiten und Absprachen treffen, ist unerlässlich, um eine geregelte und effiziente Abwicklung der Vertragsverhältnisse sicherzustellen. Durch diese systematische und sorgfältige Vorgehensweise können finanzielle Verluste und rechtliche Schwierigkeiten vermieden werden.

Ihre Möglichkeiten:

Das Problem: Kurze Firsten bei Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen

Eine häufige Falle, in die Angehörige tappen, besteht darin, Versicherungsunternehmen von Renten-, Risiko- und Kapitallebensversicherungen sofort und ohne Prüfung der Verträge über das Ableben zu informieren. Angehörige befinden sich hier in einer Zwickmühle: Einerseits sind kurze Fristen zu beachten, um Leistungskürzungen oder -ausschlüsse zu verhindern (z.B. Unfallversicherung: Pflicht zur Unterrichtung binnen 48 Stunden nach Kenntnis vom Tod). Andererseits muss geprüft werden, wer überhaupt die Versicherungsleistung erhalten soll. Oft sind die Erben die Berechtigten, doch es kann auch vorkommen, dass der Verstorbene Dritte als Bezugsberechtigte benannt hat, die den Angehörigen fremd sind. Diese Benennung kann widerruflich oder unwiderruflich erfolgt sein, und die Möglichkeit, die Bezugsperson auszutauschen, besteht nur vor der Auszahlung des Betrags durch die Versicherung.

Die Lösung

Zunächst sollten alle Versicherungsverträge des Verstorbenen gründlich geprüft werden, um die Bezugsberechtigten zu identifizieren. Dabei ist es wichtig zu klären, ob die Benennung der Bezugsberechtigten widerruflich oder unwiderruflich erfolgt ist.

Kurzfristige Fristen zur Vermeidung von Leistungskürzungen oder -ausschlüssen müssen beachtet werden. In Fällen wie der Unfallversicherung ist es entscheidend, die Versicherung binnen 48 Stunden nach Kenntnis vom Tod zu informieren. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass die korrekten Bezugsberechtigten informiert werden, um Missverständnisse und finanzielle Verluste zu vermeiden.

Sollte die Möglichkeit bestehen, die Bezugsberechtigten auszutauschen, muss dies vor der Auszahlung des Betrags durch die Versicherung erfolgen. Dies erfordert eine genaue Prüfung der Versicherungsverträge und eine rechtzeitige Kommunikation mit der Versicherung. Durch eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Maßnahmen können Angehörige sicherstellen, dass die Versicherungsleistungen korrekt und ohne finanzielle Nachteile ausgezahlt werden.

Ihre Möglichkeiten:

Das Problem: Unternehmensfortgang nicht gesichert

Wenn der Verstorbene ein Unternehmen betrieb, muss die Fortführung und Aufrechterhaltung des Unternehmens sichergestellt werden. Dies kann komplex sein, da gesellschaftsrechtliche Bestimmungen Vorrang vor erbrechtlichen Regelungen haben. Diese Bestimmungen legen fest, wer im Falle des Todes die Geschäftsführung und die Gesellschaftsanteile übernimmt. Ohne eine klare Prüfung und Einhaltung dieser Regeln kann es zu Unsicherheiten und rechtlichen Konflikten kommen, die die Stabilität und den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Die Lösung

Um die Fortführung und Aufrechterhaltung des Unternehmens zu sichern, muss zunächst der Gesellschaftsvertrag gründlich geprüft werden, um die Zuständigkeiten zu klären. Es ist wichtig, dass die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen eingehalten und alle relevanten Dokumente überprüft werden, um rechtliche Klarheit zu schaffen. Offene Kommunikation und Abstimmung mit den relevanten Parteien sind essenziell, um Konflikte zu vermeiden und die Stabilität des Unternehmens zu sichern. Falls keine Regelungen vorhanden sind, sollte schnellstmöglich eine interimistische Geschäftsführung eingesetzt und rechtliche Schritte zur Sicherstellung des Unternehmensfortgangs eingeleitet werden.

Ihre Möglichkeiten:

Das Problem: Steuerlast oder Verpflichtungen nicht bedenken

Nach dem Tod eines Angehörigen gehen nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die finanziellen Lasten wie Steuerverpflichtungen und andere Verpflichtungen auf die Erben über. Viele Erben übersehen oder unterschätzen diese finanziellen Lasten, was zu erheblichen Problemen führen kann. Unbezahlte Steuern, wie Einkommens- oder Erbschaftssteuern, sowie andere offene Verpflichtungen können erhebliche finanzielle Belastungen darstellen. Zudem spielt die kurze Frist zur Annahme oder Ausschlagung des Erbes eine entscheidende Rolle. Wenn diese Lasten nicht rechtzeitig und korrekt berücksichtigt werden, drohen den Erben finanzielle Schwierigkeiten und rechtliche Konsequenzen.

Die Lösung

Um sicherzustellen, dass alle steuerlichen und finanziellen Verpflichtungen berücksichtigt werden, müssen die Erben alle offenen Steuerverpflichtungen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Verstorbenen identifizieren. Es ist wichtig, Einkommens- und Erbschaftssteuern rechtzeitig zu berechnen und zu bezahlen. Außerdem müssen alle offenen Rechnungen und Verpflichtungen geprüft und erfüllt werden.

Steuerliche Freibeträge und Möglichkeiten zur Steueroptimierung sollten genutzt werden, um die finanzielle Belastung zu minimieren. Eine regelmäßige Überprüfung und rechtzeitige Erfüllung aller finanziellen Lasten ist essenziell, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden. Vor der Annahme des Erbes sollte gründlich geprüft werden, ob die finanziellen Lasten tragbar sind oder ob eine Ausschlagung der Erbschaft in Betracht gezogen werden muss. Dies muss innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen erfolgen, um die Haftung für die Verpflichtungen des Verstorbenen zu vermeiden.

 

 

Ihre Möglichkeiten:

Beispiele aus der Praxis

Im folgenden Abschnitt illustrieren wir anhand konkreter, fiktiver Beispiele, wie Sie im Erbfall korrekt vorgehen, von der Sicherstellung Ihrer finanziellen Interessen bis hin zur Wahrung Ihrer rechtlichen Positionen.

Annahme des Erbes trotz Schulden

Frau Müller erfuhr nach dem Tod ihres Onkels, dass sie als Erbin in seinem Testament bedacht wurde. Beim ersten Blick auf seine Finanzen stellte sie fest, dass neben einem Haus und einigen Wertgegenständen auch erhebliche Schulden vorhanden waren. Frau Müller war unsicher, ob sie das Erbe annehmen sollte, da sie befürchtete, für die Schulden ihres Onkels haften zu müssen. Sie war überfordert und wusste nicht, wie sie weiter vorgehen sollte.

 

Das Ergebnis

Nach einer Beratung mit der Schädler Rechtsanwaltskanzlei entschied sich Frau Müller, das Erbe anzunehmen. Herr Schädler half ihr, eine Nachlassinsolvenz zu beantragen, um die Schulden ihres Onkels zu regulieren und die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Dank der Unterstützung von Herrn Schädler konnte Frau Müller das Haus behalten und die Wertgegenstände verwerten, ohne persönlich für die Schulden ihres Onkels haften zu müssen. Die sorgfältige rechtliche Beratung ermöglichte es ihr, die positiven Aspekte des Erbes zu nutzen, während sie sich vor den finanziellen Risiken schützte.

Ausschlagung des Erbes aufgrund hoher Verbindlichkeiten

Herr Meier erfuhr, dass er von einem entfernten Verwandten ein Erbe in Form eines großen Anwesens erhalten sollte. Bei genauerer Betrachtung stellte sich jedoch heraus, dass das Anwesen mit hohen Hypotheken belastet war und zusätzliche Steuerschulden bestanden. Herr Meier war besorgt, dass die Schulden den Wert des Anwesens überstiegen und er persönlich haftbar gemacht werden könnte. Er wusste nicht, ob es sinnvoll war, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.

Das Ergebnis

Nach einer gründlichen Analyse der finanziellen Situation entschied Herr Meier, das Erbe auszuschlagen, um sich vor den erheblichen Verbindlichkeiten zu schützen. Er folgte dem Rat, das Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist auszuschlagen, und konnte so vermeiden, für die Schulden des entfernten Verwandten zu haften. Die rechtzeitige und kompetente Beratung bewahrte ihn vor einer finanziellen Belastung und half ihm, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Erfolgreiche Anfechtung des Testaments

Nach dem Tod ihres Vaters erfuhr Frau Becker, dass dieser ein neues Testament verfasst hatte, in dem der größte Teil des Nachlasses einer wohltätigen Organisation zugedacht war. Frau Becker und ihre Geschwister erhielten lediglich einen kleinen Teil des Erbes. Sie war überzeugt, dass das neue Testament unter zweifelhaften Umständen verfasst wurde und ihrem Vater nicht in vollem Bewusstsein seiner Entscheidungen war.

Das Ergebnis

Frau Becker konnte das Testament erfolgreich anfechten, nachdem Beweise gesammelt wurden, die die Umstände der Testamentserstellung in Frage stellten. Zeugenaussagen beleuchteten die geistige Verfassung ihres Vaters zum Zeitpunkt der Testamentserstellung. Das Gericht erkannte das frühere Testament an, das Frau Becker und ihre Geschwister als Haupterben benannte. Dadurch erhielten sie ihren rechtmäßigen Anteil am Nachlass.

Regelung von Pflichtteilsansprüchen

Im Testament seines verstorbenen Vaters wurde Herr Schmidt enterbt, während sein Bruder als Alleinerbe eingesetzt wurde. Herr Schmidt wusste, dass ihm als Pflichtteilsberechtigter ein Anspruch auf einen Teil des Nachlasses zustand, war sich jedoch unsicher, wie er diesen Anspruch geltend machen sollte, ohne die Familie weiter zu belasten.

Das Ergebnis

Durch Verhandlungen konnte Herr Schmidt seinen Pflichtteilsanspruch erfolgreich durchsetzen. Eine einvernehmliche Lösung wurde gefunden, ohne dass es zu einem langwierigen Gerichtsverfahren kam. Herr Schmidt erhielt seinen Pflichtteil und die familiären Beziehungen blieben weitgehend intakt. Die professionelle und einfühlsame Beratung ermöglichte es ihm, seinen rechtmäßigen Anteil zu erhalten und gleichzeitig den Familienfrieden zu bewahren.

Unternehmensfortführung nach Erbfall

Nach dem Tod ihres Vaters erbte Frau Weber ein mittelständisches Unternehmen. Es gab jedoch Unklarheiten im Gesellschaftsvertrag, wer die Geschäftsführung übernehmen sollte. Zudem drohten Spannungen mit den anderen Gesellschaftern, die unsicher waren, ob Frau Weber in der Lage wäre, das Unternehmen erfolgreich weiterzuführen.

Das Ergebnis

Durch gründliche Prüfung des Gesellschaftsvertrags konnte festgestellt werden, wer die Geschäftsführung und Gesellschaftsanteile übernehmen sollte. Eine Übergangslösung wurde gefunden, bei der Frau Weber als Geschäftsführerin bestätigt wurde, während erfahrene Berater sie unterstützten. Dadurch wurde die Stabilität des Unternehmens gewährleistet und Frau Weber konnte das Erbe ihres Vaters erfolgreich antreten. Die Unternehmensfortführung wurde gesichert und rechtliche Konflikte vermieden.

Zufriedene Mandanten der Kanzlei

Wir freuen uns über die positiven Bewertungen unserer Kanzlei, die uns in unserem Einsatz für unsere Mandanten bestärken.

Rechtsanwalt Urban Schädler

Mein Name ist Urban Schädler, und ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. In meiner Kanzlei in München widme ich mich mit Leidenschaft und Engagement der Beratung und Unterstützung meiner Mandanten in allen Belangen des Erbrechts. Ob es um die Gestaltung von Erbverträgen geht, die Klärung von Fragen in Erbengemeinschaften oder um die Durchsetzung Ihrer Rechte im Erbfall – ich bin für Sie da. Gemeinsam finden wir optimale Lösungen, die Ihre Interessen wahren und Konflikte vermeiden helfen. Lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch Ihre Anliegen besprechen.

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