Versicherungen

Auszahlungsansprüche

Sie haben eine Lebensversicherung gekündigt oder sie ist nun zur Auszahlung gekommen? Der von der Versicherung angekündigte Betrag entspricht nicht Ihren Erwartungen, nicht im Ansatz den Prognoseberechnungen? Auch Ihr Bauchgefühl sagt Ihnen, dass das nicht alles gewesen sein kann? Um beurteilen zu können, ob Ihre Lebensversicherung eine gute oder schlechte Anlage ist, sollten Sie zunächst versuchen, die voraussichtliche Rendite zu berechnen für den Fall der Vertragsfortführung zu ermitteln.

Vertrauen Sie aber ruhig Ihrem Bauchgefühl. Es ist leider immer wieder eine Notwendigkeit, den Versicherern auf die Füße zu treten und konkrete Berechnungen zu den ermittelten Werten einzufordern. Ihnen steht hierzu auch ein Auskunftsrecht zu, was Sie bei Gericht einfordern können. Meist reicht es – und ist es im Übrigen auch sinnvoll – bei klaren Anhaltspunkten für eine Minderleistung, ein entsprechende Kurzgutachten zunächst einzuholen. Ein Sachverständiger kann einem dann das Gefühl dafür geben, ob man mit seiner Vermutung richtig liegt oder nicht. Ist die Differenz hoch, so lohnt sich auch ein ausführliches Gutachten, was aber durchaus auch Kosten mit sich bringt.

Wir können Ihnen nur raten: Lassen Sie sich nicht mit zu geringen Werten abfinden. Eine entsprechende Nachfrage beim Versicherer, gegebenenfalls gepaart mit der Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen (Rückabwicklung), kann hier deutliche Vorteile bieten.

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