Fondsbeteiligungen

Fondsbeteiligungen

Viele Kapitalanlagen stellen einen geschlossenen Fonds dar, also eine Beteiligung im Sinne des Gesellschaftsrechts, wie eine Kommanditbeteiligung oder eine Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Die unterschiedlichen Anlagen in den letzten 25 Jahren: Nachdem in den ausklingenden 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts die Immobilienfonds florierten, wurden diese um den Jahrtausendwechsel von den atypisch stillen Beteiligungen (meist Blind-Fonds wie DSS Vermögensverwaltung oder die Göttinger Gruppe/Securenta oder die Südwest Finanz Vermittlung AGs) abgelöst. In den ersten Jahren des neuen Jahrtausends (um 2003 und 2004) erschienen dann Medienfonds (u.a. VIP Medienfonds), die eine Kommanditbeteiligung der jeweiligen Anleger vorsahen. Während die vorhergehenden Fonds überwiegend für kleine Anleger gedachte waren (Beteiligungssummen von DM 10.000 – 20.000) richteten sich die Medienfonds, wie auch später die Schiffsfonds und Flugzeugfonds an Personen mit mittlerem bis höherem Einkommen, um mit steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten die „Rendite“ massiv zu verbessern.

Häufig stellte sich dann aber nachträglich heraus, dass gerade diese Fonds nur durch die Steuervorteile überhaupt einen Vorteil für die Kunden bilden konnten und diese steuerlichen Vorteile keineswegs so sicher waren. Im Falle der angeblich sicheren Gestaltungen bei den VIP-Medienfonds zog dies auch aufsehenerregende Steuer- und Steuerstrafverfahren nach sich, bei denen es um hunderte Millionen Euro ging.

Die schon seit den 1970er Jahren erhältlichen Container-Beteiligungen kamen daraufhin in Mode und wurden in großem Stile ab den Jahren 2007 verkauft. Dazu trug auch der wachsende Welthandel und entsprechender Schiffsverkehr bei. Dabei handelt es sich zwar nicht um eine Fondsbeteiligung im Sinne einer gesellschaftsrechtlichen Verbindung, die Intransparenz und mangelnde Fungibilität der einzelnen Container entsprachen aber den Problemen, die auch die Anleger bei den Fondsbeteiligungen zu tragen hatten. Wenige Initiatoren und Vertriebsverantwortliche machen das große Geschäft, dem einzelnen Anleger bleibt angesichts der fehlenden Macht in dem Anlagemodell ein Hebel, um Einsichtsrechte ohne großen Aufwand zu erhalten. Dies öffnete Betrügern die Tore und verleiteten viele der Hinterleute, sich ordentlich selbst zu bedienen.

Die eine große Container-Verkäuferin und -Vermieterin musste aufgrund zu großen Differenzen zwischen realen und stark schwankenden Mieteinnahmen auf dem Weltmarkt einerseits und den festen Mietzahlungen an die Anleger andererseits dann die Insolvenz anmelden. Die Konkurrentin, die P&R-Gruppe, fuhr ab 2007 aufgrund der Unterdeckung stattdessen ein Schneeballsystem und schädigte tausende von Anlegern. Am Ende fehlten 1 Mio. Container. Dies war – nach der Insolvenz der Göttinger Gruppe – bis dahin die größte Pleite in der Anlegergeschichte in Deutschland. Auf ihr folgte der noch größere Skandal, die Wirecard AG – Insolvenz.

 

Sie selbst sind an einem Fonds beteiligt und wissen nicht, wie Sie aus diesem Ihr noch verbliebende Kapital herausziehen und die Haftung begrenzen können? Wir können Ihnen hierbei helfen und dabei natürlich auch prüfen, ob gegebenenfalls noch Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren oder Vertrieb möglich sind.

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